Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Grundsätzlich können die Eltern frei bestimmen, wie häufig sich ein Kind bei dem einen oder bei dem anderen Elternteil aufhalten soll.
Eigene Zeiteinteilung
Zu welcher Zeit, wie häufig und wie lange ist nicht pauschal festgelegt.
In dem einen Fall einigen sich die Eltern darauf, dass das Kind nur alle 14 Tage den anderen Elternteil besucht, in anderen Fällen hält sich das Kind alle drei Tage beim ausgezogenen Elternteil auf. Feste Grundsätze gibt es hierfür nicht. Deswegen muss stets im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden, wann, wie häufig und für welche Dauer ein Umgangsrecht zu gewähren ist.
Umgangsrecht und Kindesalter
Im Allgemeinen sind bei kleineren Kindern kürzere Abstände zwischen den Besuchstagen sinnvoll, da kleine Kinder länger brauchen, um eine Beziehung zu einer Bezugsperson aufrecht zu erhalten.
Bei Schulkindern wird häufig ein Umgang an jedem zweiten Wochenende und in der Hälfte der Schulferien ausgeübt, um die Kinder auch an eine gewisse Kontinuität zu gewöhnen.
Stets muss aber in jedem Einzelfall überprüft werden, wie häufig ein Elternteil die Kinder sehen will und inwieweit der Beruf, die Schule und sonstige Aktivitäten des nicht betreuenden Elternteils und der Kinder einen häufigeren Umgang zulassen. Auch das Alter und damit einhergehende eigene Zeitplanung des Kindes müssen bei der Auswahl des Umgangsrechts beachtet werden.
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Autor: iurFRIEND-Redaktion
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