Was kostet meine Scheidung? Kosten berechnen und Preisbeispiele
Sie möchten sich scheiden lassen und suchen dafür das beste Angebot? Dann sind Sie bei SCHEIDUNG.de genau richtig. Wir bieten Ihnen die Scheidung zu den gesetzlichen Mindestgebühren an, sprich: Darunter geht es preislich nicht. Haben Sie gar kein Geld für Ihre Scheidung, gehören wir zu denjenigen Anbietern, bei denen Sie Ihre Scheidung auch mit staatlicher Hilfe durchführen lassen können. Erfahren Sie hier anhand musterhafter Berechnungen und Rechenbeispielen, woraus sich die Scheidungskosten zusammensetzen und beantragen Sie bei uns noch heute einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung!
Kurze Zusammenfassung
- Als Berechnungsgrundlage dient der sogenannte Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt). Er ist nur eine Berechnungsgröße und muss nicht bezahlt werden!
- Den Verfahrenswert bestimmen das Nettoeinkommen beider Partner, Vermögenswerte und Kreditraten , Anzahl der Kinder sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleichs und die Einvernehmlichkeit der Scheidung mit.
- Außerdem berechnet die Gerichtskasse nach dem Verfahrenswert noch die Gerichtskosten, Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwälte die Anwaltsgebühren.
Scheidungskostenrechner
Praktische Tipps
Tipp 1: Verfahrenswert gering halten und Kosten sparen
Wenn Sie es schaffen, "nicht um jedes Hemd" zu streiten, können Sie wertvolle Zeit und Geld sparen. Sie sollten deshalb die sogenannten Scheidungsfolgensachen im Einvernehmen regeln. Jede Scheidungsfolge erhöht den Verfahrenswert Ihrer Scheidung und verteuert Ihr Scheidungsverfahren.
Tipp 2: Nur einen Anwalt online beauftragen anstatt zwei vor Ort
Sie brauchen nur einen Anwalt, wenn Sie sich über alles einig sind. Denn dann reicht es aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt ausschließlich online kommunizieren, sparen Sie ebenfalls Zeit und Wegegeld.
Tipp 3: KVA anfordern und vergleichen
Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für eine Online-Scheidung an und holen Sie sich das beste Angebot.
Zusammensetzung der Scheidungskosten
Bemessungsgrundlage | Faktor | Kosten/Wert | Zwischensumme | |
Verfahrenswert | ||||
NettoeinkommenKinderfreibetragKreditrateVersorgungsausgleichVerdreifachung | 49002500nicht4650 | 1(Mnt)1(Kind)003 | 4900-250 | |
Gesamtverfahrenswert | 13.950 EUR | |||
Anwaltskosten | ||||
VerfahrensgebührTerminsgebührAuslagen Post/Telefon | 71871820 | 1,31,21 | 933,40861,6020 | |
Gesamt Anwaltskosten | 1.815,00 EUR | |||
Gerichtskosten | ||||
GebührGesamt-Gerichtskosten | 324 | 2,0 | 648 | 648,00 EUR |
Gesamt Scheidungskosten | 2.463,00 EUR |
Verfahrenswert
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, dessen Mindesthöhe bei 3.000 EUR liegt.
Bei einer Ehescheidung berechnet sich der Verfahrenswert
- aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate,
- nach der Anzahl der Kinder (Abzug von 250 EUR pro Kind als Kinderfreibetrag),
- aus der Höhe etwaiger Kreditraten,
- danach, ob das Gericht den Versorgungsausgleich selbst berechnet oder lediglich Ihre Vereinbarung dazu prüft.
Praxisbeispiel:
Sie und Ihr Ehemann verdienen 4.900 EUR netto pro Monat zusammen. Schulden haben Sie keine, den Versorgungsausgleich führen Sie selbst durch. Bevor Sie diesen Wert mal 3 nehmen, können Sie aufgrund des einen gemeinsamen Kindes noch 250 EUR Kinderfreibetrag davon abziehen. Der Verfahrenswert betrüge demnach 13.950 EUR.
Zum Nettoeinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie z.B. 13. Monatsgehalt, Steuerrückerstattungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.
Anwaltskosten
Zur Berechnung der Anwaltskosten wird abhängig vom Verfahrenswert ein einfacher Gebührensatz gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt.
Verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung ziehen bestimmte Gebührensätze nach sich.
Verfahrensgebühr
Diese Gebühr ist für die Kommunikation mit dem Familiengericht und die Vertretung während des Verfahrens zu entrichten (Vorbereitung und Einreichen des Scheidungsverfahrens bzw. der Scheidung). Die Verfahrensgebühr beträgt bei der Scheidung 1,3 Gebührensätze.
Terminsgebühr
Die Terminsgebühr betrifft die persönliche Wahrnehmung des gerichtlichen Scheidungstermins. Die Terminsgebühr beträgt bei der Scheidung 1,2 Gebührensätze.
Auslagenpauschale
Die Pauschale für Post-, Fax- und Telekommunikationsauslagen gemäß RVG beträgt in der Regel maximal 20 EUR.
Gerichtskosten
Das FamGKG arbeitet, abhängig vom Verfahrenswert, mit Gebührensätzen. Die Gerichtskosten betragen danach beim Scheidungsverfahren 2,0 Gebührensätze.
Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 13.950,00 EUR beträgt 324 EUR.
Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 x 324 = 648 EUR.
Verfahrenswert reduzieren
Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang Ihre rechtliche Vertretung für Sie tätig werden muss. Je mehr Sie selbst regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Also sollten Sie versuchen, Ihr Scheidungsverfahren so einvernehmlich wie möglich zu gestalten.
Für jede rechtliche Folge der Scheidung, über die Sie sich im Scheidungsverfahren streiten, erhöht sich der Verfahrenswert. Fordern Sie etwa eine bestimmte Unterhaltshöhe, so erhöht sich der Verfahrenswert um das 12-fache Ihrer Unterhaltsforderung. Steigt der Verfahrenswert, erhöhen sich die Anwalts- und Gerichtskosten ebenfalls.
Weitere Beispiele:
- Besuchsrecht: 800 EUR
- Ehewohnung: 12 x die Monatsmiete
- Hausrat: Wert des Hausrats
- Zugewinnausgleich: die Höhe des geforderten Betrages.
Preisbeispiele
Im Folgenden führen wir ein paar Preisbeispiele auf und gehen dabei speziell auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei der iurFRIEND®-Scheidung ein.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.1 – Alleinverdiener
Bemessungsgrundlage | Faktor | Kosten/Wert | Zwischensumme | |
NettoeinkommenKinderfreibetragKreditrateVersorgungsausgleich | 1.50000nicht | 1(Mnt)000 | 1.500 | |
Verdreifachung | 1.500 | 3 | 4.500 EUR | |
iurFRIEND beantragt für Sie eine Reduzierung des Streitwerts um 30%. | 4.500 | -30% | -1.350 EUR | |
Gesamt Verfahrenswert | 3.150 EUR |
Bei diesem Preisbeispiel zahlen Sie die Anwaltskosten von 850,85 EUR in 5 Raten à 170,17 EUR.
Bei Gewährung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist Ihre Scheidung natürlich kostenlos für Sie. Selbstverständlich führen unsere Kooperationspartner Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell wie möglich durch! Unsere Kooperationsrechtsanwälte halten sich an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Sie können wie folgt die Kosten begleichen:
Gerichtskosten1 | 280,- EUR | |
Anwaltskosten 850,85 EUR | ||
1. bis 5. Rate | je 170,17 EUR | |
Sie bezahlen nur | = 1.130,85 EUR |
Voraussetzungen für diesen Preis sind:
- Ein Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 1.500 EUR, der andere Ehegatte versorgt den Haushalt oder ist ALG. II Empfänger.
- Es handelt sich um eine einvernehmliche Scheidung. Wir beantragen zudem eine Reduzierung des Streitwertes um 30%.
- Ein Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt.
Wichtiger Hinweis für Sie:
Auch in allen anderen Fällen werden unsere Kooperationsanwälte Ihre Scheidung so günstig und so schnell wie möglich durchführen!
Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.2 – Doppelverdiener
Gehalt Anna Olbricht | monatlich netto 1.100 EUR | |
Gehalt Ferdinand Olbricht | monatlich netto 2.000 EUR | |
In den letzten drei Monaten | 3 x 1.100 EUR | = 3.300 EUR |
In den letzten drei Monaten | 3 x 2.000 EUR | = 6.000 EUR |
Gesamtes Gehalt der letzten drei Monate | = 9.300 EUR |
Die Gerichtskosten für Scheidungsverfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), die Anwaltskosten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht festgesetzt. Die Höhe aller Kosten und Gebühren im rechtlichen Bereich richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert.
Berechnung des Verfahrenswerts
Der Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt) eines Scheidungsverfahrens errechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ist ein Betrag von 250 EUR abzuziehen.
Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monatlich 1.100 EUR netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 EUR netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehepartner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
Dieser Betrag von 9.300 EUR netto stellt den Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens dar, nach dem sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten sowie die ggf. anfallenden Notarkosten bemessen. Der Verfahrenswert beträgt mindestens 3.000 EUR und höchstens 1 Million EUR.
Dieser Verfahrenswert gilt jedoch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere Angelegenheit, die vor Gericht oder außergerichtlich geregelt wird, gibt es einen eigenen Verfahrenswert und damit eigene Gebühren und Kosten.
Expertentipp:
Bei einer Ehescheidung ist es sinnvoll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht gemeinsam geltend zu machen. In diesem Fall bilden alle vor dem Gericht zu regelnden Angelegenheiten einen Verbund. Die Verfahrenswerte der Angelegenheiten, die im Verbund geltend gemacht werden, sind wesentlich geringer, als wenn die Angelegenheiten nachher separat geltend gemacht werden.
Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear ansteigen, muss bei im Verbund geltend gemachten Angelegenheiten weniger Geld an Rechtsanwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegenheiten getrennt von der Scheidung vor Gericht verhandelt werden.
Falls Ihnen vor Beantragung der Scheidung oder während das Scheidungsverfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehegatten geklärt werden muss, so sollten Sie dies kurzfristig Ihrem Rechtsanwalt mitteilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht einreichen kann.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.3 – Streit
Jutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechtsanwalt bereits einen Scheidungsantrag stellen lassen.
Norbert verdient monatlich 2.000 EUR netto, Jutta verdient 1.500 EUR netto. Kurz vor dem Scheidungstermin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.
Für das Gerichtsverfahren zur Ehescheidung entstehen folgende Kosten:
Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate | 9.750,00 EUR |
Gerichtskosten | 532 EUR |
Anwaltskosten für einen Anwalt | |
1,3 Verfahrensgebühr | 798,20 EUR |
1,2 Terminsgebühr | 736,80 EUR |
Auslagen | 20,00 EUR |
Gesamt | 1.555 EUR zzgl. MwSt. |
Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung
Wenn Jutta Schreiber das Sorgerecht für Ihre Tochter geltend machen will, ist es bezüglich der Kosten sinnvoll, wenn sie das Sorgerechtsverfahren zusammen mit der Ehescheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehescheidung vollzogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorgerechtsverfahren teurer.
Scheidungskosten einsparen – wie geht das?
Bei SCHEIDUNG.de erfahren Sie, wie Sie Ihre Scheidungskosten minimieren können. Das gilt für einvernehmliche Scheidungen und auch für streitige Scheidungen.
Bei Einvernehmen beider Parteien
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Somit muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden!
Wenn Streitigkeiten vorliegen
Sie können einen Mediator einschalten und eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Sie können auch alle Scheidungsfolgen vorher in einem Ehevertrag festlegen.
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen
Der Bundesfinanzhof hat nach langer Rechtsunsicherheit entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nicht absetzbar sind. Prozesskosten werden schon seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 2013 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.
Expertentipp:
Wenn Sie in einem Scheidungsverfahren sind und ein gemeinsames Unternehmen besitzen, dann unbedingt in Ihrer Steuererklärung die Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen. In Ihrem Fall könnte die Ausnahme, dass die Scheidungskosten Ihre Existenzgrundlage bedrohen, greifen. Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu nehmen.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) - kann ich mich kostenlos scheiden lassen?
Wenn Sie im Moment ein geringes Einkommen oder hohe abzuzahlende Schulden haben, dann können Sie Verfahrenskostenhilfe (abgekürzt VKH) in Anspruch nehmen. Verfahrenskostenhilfe hieß früher Prozesskostenhilfe. Es gibt zwei Arten der VKH: Der Staat kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewähren, womit für Sie die Scheidung komplett kostenlos wäre. Der Staat kann aber auch die vorgestreckten Kosten später als zinsfreie Ratenzahlung von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie dazu finanziell in der Lage wären. Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt (Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Antragstellung).
Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann das Familiengericht von Ihnen die übernommenen Kosten per Ratenzahlung oder - wenn Sie die finanziellen Mittel dazu wieder hätten - auch auf ein Mal zurückfordern. Nach Ablauf der vier Jahre wäre Ihre Scheidung auf jeden Fall kostenlos.
Falls Ihr ehemaliger Ehepartner seinen Anteil an den Gerichtskosten nicht aufbringen kann, so kann auch er während des Scheidungsverfahrens einen eigenen VKH-Antrag stellen.
Gut zu wissen:
Zu beachten ist aber, dass das VKH-Bewilligungsverfahren bei Ehescheidungen in etwa zwei bis drei Monate dauert. Sie würden dann bei einem VKH-Antrag erst später geschieden werden.
VKH bewilligt bekommen
Um zu erfahren, ob Sie VKH bewilligt bekommen würden, müssten Sie einfach den Gratis-Kostenvoranschlag anfordern. Wir würden dann mit unseren Partnern kostenfrei überprüfen, ob Sie VKH bekommen könnten oder nicht.
Einen guten Überblick über das Thema Verfahrenskostenhilfe haben wir Ihnen in einer kleinen Checkliste zusammengefasst.
Fazit
Eine Scheidung kostet zwar immer Geld. Dennoch liegt es auch an Ihnen, ob Sie zwei Anwälte benötigen oder ob Sie sich einen Anwalt sparen können, weil Sie die zu regelnden Angelegenheiten bereits im Vorfeld besprochen und bestenfalls notariell in einem Ehevertrag festgehalten haben. So ebnen Sie den Weg für eine einvernehmliche und somit möglichst kostengünstige Scheidung.
Weiterführende Links
Autor: iurFRIEND-Redaktion
Was benötigen Sie jetzt?
Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!
0800 - 34 86 72 3